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Die FPÖ im Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das Parlament einer österreichischen Gemeinde. Auch von der FPÖ werden in ganz Österreich zahlreiche Gemeinderatsmitglieder in diese zentrale Institution eines Gemeinwesens entsandt. Die FPÖ war in den letzten Jahren bei Gemeinderatswahlen vor allem in Kärnten und Oberösterreich überdurchschnittlich erfolgreich. Als Sonderfall kann Wien gelten: Als Bundesland verfügt die Bundeshauptstadt über den Wiener Landtag und als Stadt über den Wiener Gemeinderat, wobei die 100 Mitglieder des Wiener Gemeinderates gleichzeitig Abgeordnete des Wiener Landtages sind. Bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen konnten die Freiheitlichen im vergangenen Jahrzehnt in den Jahren 2010 und 2015 große Erfolge erringen.

Im bundesstaatlichen Aufbau Österreichs bilden die Gemeinden nach dem Bund und den Ländern die dritte Ebene in der Verwaltung und Vollziehung der Gesetze innerhalb der Republik. Die Mitglieder des Gemeinderates, der manchmal auch als Gemeindevertretung bezeichnet wird, werden von den Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde direkt gemäß dem Verhältniswahlrecht – wie auch der österreichische Nationalrat und die Landtage – gewählt.

Freiheitliche stellen in Österreich etliche Bürgermeister

Allerdings tritt die FPÖ wie die meisten anderen Parteien im Nationalrat der Republik Österreich aktuell nicht in allen österreichischen Gemeinden zur Wahl an. In einigen Gemeinden in Österreich übernimmt die FPÖ dagegen sogar Regierungsverantwortung auf Gemeindeebene beziehungsweise stellt in manchen Kommunen auch den Bürgermeister. Die derzeit größte Gemeinde in Österreich mit einem freiheitlichen Bürgermeister ist die Stadt Wels in Oberösterreich.

Ein spezieller Fall ist Wien: Dort genießt der Gemeinderat eine Sonderstellung, da Wien zugleich Stadt und Bundesland ist. Wenn das Wiener „Parlament“ Landesgesetze beschließt, dann versammelt es sich daher als Landtag, in anderen Fällen als Gemeinderat. Allgemein ist bezüglich der Gemeinderatswahlen in Österreich weiters zu sagen, dass bei einem Wahltermin nicht immer alle Gemeinden eines Bundeslandes gleichzeitig den Gemeinderat wählen. Landeshauptstädte beziehungsweise Statutarstädte bilden oft die Ausnahme.

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