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Landtagswahl Vorarlberg 1959

Bei der Landtagswahl am 18. Oktober 1959 trat die FPÖ nach ihrer Gründung 1956 erstmals in Vorarlberg mit Landesparteiobmann-Stellvertreter Klubobmann LAbg. Elwin Blum als Spitzenkandidat zur Wahl an. Die Freiheitlichen erreichten 15 Prozent der Stimmen und konnten damit gegenüber ihrer Vorgängerpartei, der Wahlpartei der Unabhängigen (WdU), einen Zugewinn von 1 Prozentpunkt verzeichnen. Das entsprach 5 Mandaten im Vorarlberger Landtag, einem Plus von 2 Sitzen.

Stärkste Kraft wurde die ÖVP unter Landeshauptmann Ulrich Ilg, die trotz Stimmenverlusten die absolute Mehrheit halten konnte. Grund dafür war die Erhöhung der Abgeordnetenzahl von 26 auf 36. Die SPÖ konnte starke Zugewinne verbuchen.

Kurzbeschreibung des Wahlkampfes

Nach fünfjähriger Gesetzgebungsperiode wurde im Herbst 1959 in Vorarlberg ein neuer Landtag gewählt. Für die FPÖ fungierte dabei Landesparteiobmann-Stellvertreter Klubobmann LAbg. Elwin Blum als Spitzenkandidat.

Die Freiheitlichen setzten in ihrem Wahlprogramm auf die Themenschwerpunkte Kontrolle, Demokratie, Verwaltung und Arbeit. Die FPÖ forderte u.a. ein Ende des Postenschachers, eine saubere und objektive Verwaltung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Wahlergebnis

Zur Landtagswahl 1959 kandidierten folgende wahlwerbende Parteien und Listen:

Österreichische Volkspartei (ÖVP)
Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ)
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)

 

Den Einzug in den Landtag schafften folgende Parteien:

Wahlwerbende ParteienStimmenAnteil 1959±Mandate 1959±
ÖVP  64.61954,73% -3,26%21 +5
SPÖ  34.60729,31%+3,35%10 +3
FPÖ  17.61414,92%+1,26% 5 +2

Regierungsbildung

Die ÖVP hatte sowohl im Landtag als auch in der Landesregierung die absolute Mehrheit. Ulrich Ilg bildete dennoch erneut eine Konzentrationsregierung (Allparteienregierung) mit SPÖ und FPÖ, welche beide jeweils mit einem Landesrat in der Landesregierung vertreten waren.

Der bisherige FPÖ-Klubobmann Elwin Blum wurde Landesrat ohne Geschäftsbereich.

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