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10. Jänner 2024 | EU-Institutionen

Der Europäische Rechnungshof

... kurz erklärt

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) prüft als „Hüter der EU-Finanzen“ sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgabenseite des EU-Haushalts und soll zu einer Verbesserung des EU-Finanzmanagements beitragen. Seine Prüfkompetenz erstreckt sich nicht nur auf EU-Organe wie die Kommission oder das Europäische Parlament, sondern auch auf jene Länder, die EU-Gelder erhalten.

Zu den Aufgaben des EuRH gehört auch die Erstellung eines Jahresberichts für das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, den das Parlament prüft, bevor es die Art der Verwendung der Haushaltsmittel durch die EU-Kommission billigt. Vom Aufbau her handelt der EuRH als Kollegialorgan aus 27 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je EU-Mitgliedstaat. Die Mitglieder werden dabei für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Die Mitglieder wählen zusätzlich aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Präsidenten.

Prinzipiell kann der Rechnungshof mutmaßlichen Betrug, Korruption oder illegale Tätigkeiten dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) melden. Ein Grundproblem an dieser Arbeitsweise des EuRH ist aber, dass der Rechnungshof von sich aus keine rechtlichen Schritte unternehmen kann, um eventuelle Verstöße bei EU-Institutionen zu ahnden. Und diese dürften laut den vom EuRH veröffentlichten Jahresberichten tatsächlich vorkommen. Allerdings werden dann diese oft deutlich höheren Ausgaben kaum revidiert, sondern im Gegenteil vom Europäischen Parlament meistens gebilligt.

Das Fazit könnte daher sein: Die bei seiner Errichtung im Oktober 1977 definierte Rolle als „externer Prüfer der EU“ wird vom EuRH nur bedingt ausgefüllt. Eine sparsame Verwendung des Steuergeldes in der EU scheint nicht immer gewährleistet zu sein, weil trotz des Aufzeigens von Verfehlungen bei der Verwendung von EU-Mitteln nur selten etwas unternommen wird.

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