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Die Geschichte der Europäischen Union

Die Geschichte der EU als überstaatliche Organisation mit aktuell 27 Mitgliedstaaten beginnt wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg. Während der Osten des Kontinents durch den Eisernen Vorhang von jeder weiteren demokratischen Entwicklung abgeschnitten war, erkannten die Länder Westeuropas die wirtschaftliche Integration als Möglichkeit zur Friedenssicherung.

Am Beginn stand die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet wurde. Die Zusammenarbeit in Schlüsselindustrien sollte einen weiteren Krieg verhindern. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1957 wurde die wirtschaftliche Zusammenarbeit vertieft. Sie sollte die Basis für einen gemeinsamen Markt schaffen, auf dem sich Waren und Personen unter gleichen Bedingungen wie auf einem nationalen Markt frei bewegen können.

Die erste große Erweiterungsrunde begann Anfang der 70er Jahre, wobei Österreich erst 1995 beitrat. Bereits zuvor war der EWG-Vertrag durch den Vertrag von Maastricht abgeändert worden, der 1993 wirksam wurde und die Umwandlung der EWG in die Europäische Union einleitete. Dieser Vertrag definierte erstmals neben der wirtschaftlichen Kooperation auch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Damit begann nach dem Ende des Kommunismus in Mittel- und Osteuropa die Umwandlung von einer rein wirtschaftlichen in eine politische Union. Diese Entwicklung fand 2009 mit dem Vertrag von Lissabon, der gemeinsame europäische Werte festschreibt, vorläufig ihren Abschluss.

Kritiker bemängeln jedoch, dass auf diesem langen Weg zur europäischen Einigung die Bürger und die Nationalstaaten auf der Strecke blieben. Neben den wachsenden Zentralisierungstendenzen in Brüssel stehen aber auch die künftigen Grenzen der EU wie etwa im Fall der Türkei massiv in der Kritik.

Nach einem Referendum im Jahr 2016 stimmten 51,89 % der britischen Bevölkerung für einen Austritt aus der EU. Am 31.Januar 2020 wurde dieser Austritt – auch als "Brexit" bekannt – vollzogen.

Die europäische Einigung abseits der EU

Für die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist die Europäische Union identisch mit der europäischen Einigung nach dem Zweiten Weltkrieg. Doch es gibt noch zwei weitere bedeutende Organisationen, die keine Organe der EU sind. Beide haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die europäische Spaltung im Kalten Krieg friedlich überwunden wurde.

Eine der beiden Organisationen ist der Europarat mit Sitz in Straßburg. Diese älteste und größte europäische Länderorganisation zählt 46 Mitgliedstaaten, wobei unter anderem auch das Vereinte Königreich und die Türkei sowie alle 27 Mitglieder der EU vertreten sind. Die Kernaufgaben des Europarates sind unter anderem der Schutz der Menschenrechte sowie die Förderung der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Gegründet wurde der Europarat im Jahr 1949 und er verfügt mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch über ein justizielles Organ, das für alle Europäer die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Rechte garantiert.

Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) mit Hauptsitz in Wien dagegen geht aus der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) hervor, die in der Phase der politischen Entspannung der frühen 70er Jahre des letzten Jahrhunderts als multilaterales Forum für den Dialog zwischen Ost und West gegründet wurde.

Von vielen Seiten wird die OSZE nicht zuletzt für ihren Beitrag zur Beendigung des Kalten Krieges gelobt. Denn mit der Schlussakte von Helsinki im Jahr 1975 ging der kommunistische Ostblock unter sowjetischer Führung Verpflichtungen in politisch-militärischen sowie Menschenrechtsfragen ein und leitete damit die Stärkung der Zivilgesellschaft in seinem Machtbereich ein. Unter dem geografischen Blickwinkel gehören der OSZE als Sicherheitspartnerschaft 56 Länder in Europa, Nordamerika und Asien an – darunter auch die USA. Russland ist seit 2022 kein Mitglied des Europarates mehr.

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